Folter – Recht an seinen Grenzen
Inwieweit im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren, wie vermeintlich drohende terroristische Übergriffe oder organisierte Kriminalität, in die Freiheitsrechte des Bürgers eingegriffen werden darf, ist eine der am heißesten diskutierten Fragen moderner, westlicher Gesellschaften. Der herrschende Streit ist unter anderem deshalb so hitzig, weil keine der beiden Seiten davon lassen kann Horrorszenarien zur Unterstützung der eigenen Position heranzuziehen. Die einen bedienen sich der Orwell`schen Dystopie eines totalen Überwachungsstaates, die anderen prophezeien terroristische Angriffe neuer Größenordnung mit unzähligen unschuldig Getöteten, um ihrer Position Nachdruck zu verleihen.
Dieses permanente Übersteigern dient nicht dem gesunden gesellschaftlichen Diskurs, sondern sorgt für eine Verhärtung der Fronten und macht eine sinnvolle Lösung dieses Konfliktes nahezu unmöglich. Im Sinne der Rationalisierung der Debatte möchte ich in einer kleinen Reihe einzelne Fragestellungen herausgreifen und die Problematik um den Blickwinkel der Rechtswissenschaft bereichern. Es handelt sich bei dem Konflikt zwischen Gewährleistung von Sicherheit und Wahrung von Bürgerrechten im Kern um einen gesellschaftspolitischen, doch dessen Lösung pflegt ein funktionierender Rechtsstaat auf Ebene des Gesetzes vorzunehmen.
In meinen heutigen Ausführungen möchte ich mich der Frage widmen, ob die Folter oder auch nur dessen Androhung auf bestehender Gesetzeslage als ein Mittel im Strafprozess denkbar ist. Um dem Ganzen einen greifbaren Hintergrund zu geben, ziehe ich einen Fall heran, der 2003 die deutsche Öffentlichkeit beschäftigt hat: Weiterlesen »
Die Endlosrekursion
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