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	<title>Endlosrekursion &#187; Recht</title>
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		<pubDate>Tue, 07 Apr 2009 00:42:06 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Raphael</dc:creator>
				<category><![CDATA[Gesellschaft]]></category>
		<category><![CDATA[Kultur]]></category>
		<category><![CDATA[Medien]]></category>
		<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Es rollt gerade eine Diskussion um das Mitmachen auf die Blogosph&#228;re zu. Ix, Alexander und Cem haben sich zu Wort gemeldet und Kommentare werden noch viele folgen. Dass das auch auf diesen Gemeinschaftsblog zutrifft, ist schon fast m&#252;&#223;ig zu erw&#228;hnen. Ich war auch Mal sauer, so viel Arbeit hier rein gesteckt zu haben, die sich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Es rollt gerade eine Diskussion um das Mitmachen auf die Blogosph&#228;re zu. <a href="http://wirres.net/article/articleview/5172/1/6/">Ix</a>, <a href="http://www.ethority.de/weblog/2009/04/05/social-media-ohne-mehr-engagement-droht-krise/">Alexander</a> und <a href="http://sprechblase.wordpress.com/2009/04/05/macht-mit/">Cem</a> haben sich zu Wort gemeldet und Kommentare werden noch viele folgen. Dass das auch auf diesen <em>Gemeinschafts</em>blog zutrifft, ist schon fast m&#252;&#223;ig zu erw&#228;hnen. Ich war auch Mal sauer, so viel Arbeit hier rein gesteckt zu haben, die sich nur sehr bedingt gelohnt hat. F&#252;r mich. Von Relevanz zu reden habe ich schon vor l&#228;ngerer Zeit aufgegeben, es sei denn es l&#228;sst sich damit Geld verdienen, dann ist meinetwegen alles Relevant, wenn dir jemand zustimmt. Definitionen helfen da auch nicht weiter.Aber &#196;rger verfliegt und es bleibt dann etwas, dass man Entscheidung nennt, was aber irre f&#252;hrt, das es nur zwei Auswege suggeriert. Man hat derer aber viele. Man kann professionalisieren, sich noch mehr Amateure suchen, es alleine machen, gar nicht mehr machen oder was auch immer. Wen soll das denn bitte interessieren? Warum m&#252;ssen wir immer so tun, als ginge die Welt unter, wenn doch nur einer der eignen Tr&#228;ume gerade zerplatzt ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Dass damit Engagement nicht gew&#252;rdigt wird, ist doch Bl&#246;dsinn. Es kommen viele, weil es sie interessiert und wen das nicht freut, der hat vielleicht ein wenig zu viel erwartet. Glaubt ihr denn wirklich, nur weil es jetzt digital ist, &#228;ndert der Mensch, &#228;ndern Gesellschaften ihre Handlungsmuster und -strukturen von Grund auf? Mitmachen ist so eine Sache. Kann man n&#228;mlich nur begrenzt im Leben. W&#228;hrend ich hier so einen Schei&#223; schreibe k&#246;nnte ich mir den Hegel nochmal gr&#252;ndlich vornehmen und so meine Welt erweitern, k&#246;nnte neben meiner Freundin im Bett liegen und meinen morgigen Tag erweitern, k&#246;nnte endlich Mal mit dem Buch anfangen, dass ich seit einem Jahr als Idee mit mir herumtrage und mein Leben ver&#228;ndern, k&#246;nnte <em>people in motion</em> anrufen und mich erweitern, k&#246;nnte, k&#246;nnte, k&#246;nnte. Dass das Argument keine Zeit zu haben, immer auch ein wenig mit weniger Lust zusammenh&#228;ngt, liegt in der Natur der begrenzten Zeit. Man kann nicht auf jeder Hochzeit tanzen und manche Br&#228;ute sind eben netter anzuschauen als andere. Der eine mag es &#252;ppig, der andere eher gem&#252;tlich, der n&#228;chste ist politisch und der, der da am Eingang steht, dem ist alles eher egal.</p>
<p style="text-align: justify;">Was soll diese Diskussion bringen, au&#223;er noch mehr &#196;rger? Was soll es bringen mal in die Runde zu fragen, woran es liegt? Das funktioniert nicht beim Bloggen und funktioniert auch nicht beim Fu&#223;ball. Jedes Mal, wenn wir mit der 2. Mannschaft wieder Mal ne Klatsche kriegen, fragt irgendwer in die Runde und nicht selten bin ich das. Was bringt es aber? Vielleicht etwas f&#252;r mich? Sich Gedanken zu machen, ist meine Art, wird die Art derjenigen sein, die die Diskussion um das Mitmachweb ansto&#223;en. Ob das Sinn macht, wei&#223; man immer erst sp&#228;ter. Manchmal geht was, manchmal eben nicht. Aber wie schon erw&#228;hnt, die Welt geht nicht unter, mit ein wenig Abstand nicht einmal die eigene. 6:2 verloren, 9:0 auf den Sack bekommen, wieder ein Monat ohne einen Artikel hier, wieder nicht angerufen. Mit ein wenig Selbstreflexion erkl&#228;rt sich alles, was dahinter steckt. Nicht immer ist es die Tr&#228;gheit der Masse, nicht immer ist es die Angst vorm System oder die Politikverdrossenheit. Manchmal hat man einfach was besseres vor. Manchmal haben eben viele was besseres vor.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich ziehe meinen Hut vor Leuten, die dennoch weiter machen, neue Ideen entwickeln und nach vorne schauen, wenn es Mal nicht so gelaufen ist. Aber ich ziehe ihn auch vor denen, die sagen, dass sie dann vielleicht doch nicht unbedingt jeden Sonntag auf dem Platz ihren Kindern die gemeinsame Zeit stehlen wollen und das eben dann auch so sagen. Nervig sind nur die, die sagen, dass sie kommen und dann ne halbe Stunde sp&#228;ter anrufen, dass doch irgendein besserer Schei&#223; dazwischen gekommen ist. Die gehen mir auf den Sack, weil sie mir mit ihren Entscheidungen keine eigene Entscheidung mehr erlauben.</p>
<p style="text-align: justify;">Es ist doch irgendwie ganz sch&#246;n, dass jetzt nicht alles anders ist. Die Fu&#223;ballvereine st&#246;hnen, dass die Kids jetzt lieber Online zocken und die Onlinecommunities st&#246;hnen, dass bei gutem Wetter dann doch viele nicht kommen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich will jetzt nicht in eine Relativit&#228;tstheorie der Relevant abrutschen, aber manchmal muss man doch auch drauf hinweisen d&#252;rfen, dass der Enthusiasmus so nicht geteilt wird, ohne dass es so aufgefasst wird, als w&#252;rde man alles schlecht reden oder alles schei&#223;e finden. Und die Berufsn&#246;rgler sind in Deutschland eben nicht nur Lehrer oder am Stammtisch zu Hause. Ob jetzt das Wlan nicht so toll oder ob die ganze re:publica uniteressant war, ist doch selbst nur soweit interessant, wie es einen selbst interessiert. Genauso ist das Desinteresse an der Endlosrekursion auch nur soweit interessant, wie es mich &#228;rgert und ich uneingel&#246;stes Interesse an dieser zeige. Das mag sich zu sehr nach Aufgeben anh&#246;ren, aber das w&#228;re wieder nur die Entscheidung in eingeschr&#228;nkter Sicht. Ich w&#252;rde hier gerne mehr lesen und nicht selbst alle paar Pfingsten Mal einen Pseudobeitrag ins Blau feuern.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich w&#252;rde jetzt gerne so einen nach Lebenserfahrung klingenden Spruch reinhauen, der irgendwie die eigenen Tr&#228;ume mit den eigenen Kindern vergleicht und und darauf verweist, dass man nur versuchen kann, sein Bestes zu geben, was daraus wird, steht einem nicht mehr zu. Aber das w&#228;re vermessen, genauso wie es vermessen w&#228;re ix oder Cem so einen Beitrag vor den Latz zu knallen, der ihnen sicher auch nicht weiter hilft, weil sie den Brei sicher schon mehr als einmal ausgel&#246;ffelt haben, um den ich hier so blumig herumschreibe.</p>
<p style="text-align: justify;">Ich kann noch nicht Mal beurteilen, ob diese Konferenzen jetzt toll waren und ich mich da auch engagieren sollte oder nicht, weil ich da so gar nicht f&#252;r bin. Auch wenn mir schon oft vorgenommen habe, mal da hin zu fahren. Aber eigentlich sitze ich eben lieber mit <em>people in motion</em> bei Wein oder Bier und quasssel ihn voll, wie ich mir das mit dem Internet zu vorstelle. Er h&#246;rt mir zu und sagt mir was er f&#252;r Kappes h&#228;lt. Ohne Sessionbegrenzung, ohne hundert andere, die vielleicht auch was dazu zu sagen h&#228;tten. Ist eingeschr&#228;nkt, wei&#223; ich. Ist aber ebenso eine andere Form. Ob man weiter kommt, wie man weiterkommt, ob man &#252;berhaupt weiter will, muss man dann selber beschlie&#223;en. Mit Wut im Bauch geht das aber nicht.</p>
<p style="text-align: justify;">Deshalb schreibe ich hier ab und an ins Blaue und wenn jemand meint, er m&#252;sste das auch tun, dann freue ich mich. Bis der dann irgendwann auch nicht emrh so recht will. So ist das eben. Den Spa&#223; am Schreiben nimmt es mir nur kurzfristig. Auf lange Sicht muss man eh machen, was man will, oder was Kohle bringt. So wird es im Internet auch noch kommen, wenn es nicht schon so ist.</p>
<p style="text-align: justify;">
<p style="text-align: justify;">*&#220;berschrift habe ich weggelassen, keine Zeit mehr. Meine Freundin hat mich n&#228;mlich gerufen, ich solle ins Bett, ihr w&#228;re kalt und ich m&#252;sse Morgen fr&#252;h raus.</p>
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		<title>Online-Durchsuchung und die Verkn&#252;pfung von Recht und Gesellschaft</title>
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		<pubDate>Mon, 19 May 2008 05:11:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>people in motion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren durch seine Entscheidungen einigen  Vorhaben des Gesetzgebers zur St&#228;rkung unserer Sicherheit, wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, einen Riegel vorgeschoben. Die oberste Instanz der Judikative erweist sich als Gegengewicht zu den Bestrebungen der Politiker uns zu Lasten unserer Freiheit und Privatsph&#228;re zu sch&#252;tzen.
Ich m&#246;chte zun&#228;chst einige allgemeine [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren durch seine Entscheidungen einigen  Vorhaben des Gesetzgebers zur St&#228;rkung unserer Sicherheit, wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, einen Riegel vorgeschoben. Die oberste Instanz der Judikative erweist sich als Gegengewicht zu den Bestrebungen der Politiker uns zu Lasten unserer Freiheit und Privatsph&#228;re zu sch&#252;tzen.</p>
<p>Ich m&#246;chte zun&#228;chst einige allgemeine Charakteristika im Spannungsfeld unseres Grundgesetzes erl&#228;utern, um diese dann im Anschluss in eine Analyse der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung vom 27.02.2008 einflie&#223;en zu lassen.</p>
<p>Worauf kommt es bei diesen grundrechtsrelevanten F&#228;llen an? Unser Grundgesetz und dessen gerichtliche &#220;berpr&#252;fung auf Basis wissenschaftlicher Methodik hat die Aufgabe den zentralen Verfassungsprinzipien und Grundrechten des Einzelnen gegen&#252;ber anderen Interessen innerhalb der gesetzlichen Mittel zur Durchsetzung zu verhelfen. Kollidieren allerdings diese h&#246;chsten Verfassungsg&#252;ter untereinander, was aufgrund ihrer in Teilen kontrastierenden Natur v&#246;llig unumg&#228;nglich ist, wird die Sache komplizierter. Solange nicht das, was gerade unter Menschenw&#252;rde verstanden wird, in Konflikt ger&#228;t, ist das Ergebnis der notwendigen Abw&#228;gung der Verfassungsg&#252;ter offen f&#252;r die richterliche Interpretation der Gesetzeslage. Man bezeichnet diesen Vorgang als die Herstellung der &#8220;praktischen Konkordanz&#8221; zwischen den beiden entgegengesetzten Rechtsg&#252;tern. Im Urteil soll ein Weg gefunden werden, die Geltung beider Grundwerte noch m&#246;glichst weitgehend zu gew&#228;hrleisten.</p>
<p>Aus der im menschlichen Zusammenleben permanent herrschenden Reibung unterschiedlicher, rechtlich gesch&#252;tzter Interessen resultiert die Flexibilit&#228;t des Systems. Jede gerichtliche Entscheidung wird &#252;ber die Person der Richters mittelbar von der gesellschaftlichen Stimmung zu bestimmten Fragestellungen gepr&#228;gt und beinhaltet trotz methodisch ausgefeilter Fallbearbeitung und umfangreicher wissenschaftlicher Quellen eine wertende Aussage. Durch alle direkt oder indirekt Beteiligten &#252;bertr&#228;gt sich ein Wertewandel in der Bev&#246;lkerung auf das Rechtssystem eines Staates. Im Falle einer schlecht informierten Bev&#246;lkerung zieht der Einfluss der Stimmung des Volkes auf die Rechtsprechung zwar einige negative Konsequenzen nach sich, dennoch ist die Verzahnung des rechtlichen und gesellschaftlichen Diskurses als gelebte demokratische Legitimation f&#252;r einen funktionierenden Rechtsstaat unerl&#228;sslich.</p>
<p>Im Grunde w&#228;re es in Situationen, bei denen zwei Grundwerte der Gesellschaft in Konflikt geraten, sinnvoll die kompletten Kausalit&#228;ten in der Entwicklung eines Wertekanons in einer Gesellschaft aufzuzeigen. Dieses Unterfangen sprengt jedoch neben dem Rahmen auch die M&#246;glichkeiten des Autors. Dennoch m&#252;ssen noch die Medien in das dargestellte System integriert werden. Zwar verkompliziert es die Sache, doch spielen sie an zwei oben genannten Punkten eine entscheidende Rolle, die ich hier zumindest kurz erw&#228;hnt haben m&#246;chte. Zum einen pr&#228;gen sie ganz entscheidend die Wahrnehmung der Bev&#246;lkerung von unserer gesellschaftlichen Realit&#228;t und unsere Auffassungen, auch in Bezug auf grunds&#228;tzliche Werte. Eine einseitige, zu sehr auf den Sensationseffekt abzielende Berichterstattung ruft unweigerlich auch ein verzerrtes Bild der Geschehnisse bei den Rezipienten hervor. Zum anderen ist es von einem Richter sehr viel verlangt, bei F&#228;llen besonderen Interesses dem Druck der &#246;ffentlichen Meinung standzuhalten und eine neutrale Position zu wahren.</p>
<p>Trotz der hier in Teilen angedeuteten Risiken und der Schemenhaftigkeit der Erl&#228;uterungen l&#228;sst sich festhalten, dass das System als solches funktionieren kann. Die vielschichtige Wechselwirkung zwischen der Meinung des Volkes und dem geltenden Recht erm&#246;glicht es, dass das Gesetz sich an Ver&#228;nderungen der Realit&#228;t, wie sie die Bev&#246;lkerung wahrnimmt, anpasst. Diese Feststellung dient nicht nur der Beruhigung des Gewissens des Demokraten, sondern ist auch Garant f&#252;r ein gewisses Ma&#223; an Stabilit&#228;t.</p>
<p>Betrachtet man nun eine konkrete Entscheidung, wie zum Beispiel die des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung, darf man sich demnach nicht nur die Gesetzeslage ansehen, sondern muss alle Faktoren in diesem System in seine Betrachtung miteinbeziehen. Neben der momentan herrschenden Ansicht der Rechtssprechung und -wissenschaft, muss zum Beispiel weiter &#252;berpr&#252;ft werden, wie die Berichterstattung zu dem Thema in den Medien ausgesehen hat, ob gewisse Tendenzen bez&#252;glich eines Wertewandels in der Bev&#246;lkerung erkennbar sind oder ob Ver&#228;nderungen der Lebenswirklichkeit eine Anpassung des Rechts erfordern.</p>
<p>Ich m&#246;chte aus oben Gesagtem nun in m&#246;glichst kompakter Form einige R&#252;ckschl&#252;sse auf die Problematik der richterlichen Entscheidung zur Online-Durchsuchung ziehen.</p>
<p>Am 27.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Befugnis des nordrhein-westf&#228;lischen Verfassungsschutzes zum Aussp&#228;hen von Computern als verfassungswidrig beurteilt. Dass hier ein schlampig ausgef&#252;hrtes Gesetz aus D&#252;sseldorf f&#252;r nichtig erkl&#228;rt wurde, war kaum &#252;berraschend. Von rechtshistorischer Bedeutung f&#252;r die BRD war hingegen die Herleitung des Grundrechts auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Pers&#246;nlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dem berechtigten Interesse der Menschen die Privatsph&#228;re auf den Bereich des Computers auszudehnen, hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen. Die Ma&#223;nahme Online-Durchsuchung ist nicht derart geeignet und erforderlich das Rechtsgut Sicherheit zu f&#246;rdern, dass sie im Verh&#228;ltnis zur Bedeutung freier Selbstbestimmung im digitalen Lebensumfeld Vorrang beanspruchen k&#246;nnte. So die Meinung der Richter.</p>
<p>Ebenso von Bedeutung ist, dass im Urteil auch gekl&#228;rt wurde, unter welchen Voraussetzungen ein solches Gesetz das neu geschaffene Grundrecht doch einschr&#228;nken kann. Das Bundesverfassungsgericht fordert f&#252;r F&#228;lle, in denen die Online-Durchsuchung zum Einsatz kommen d&#252;rfte, tats&#228;chliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr f&#252;r ein &#252;berragend wichtiges Rechtsgut, eine richterliche Anordnung und Ma&#223;nahmen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Der Anwendungsbereich ist somit auf ein Minimum begrenzt. Dennoch erkennt das Gericht an, dass dem Grundrecht auf Gew&#228;hrleistung der Vertraulichkeit und Integrit&#228;t informationstechnischer Systeme in bestimmten F&#228;llen ein betr&#228;chtliches Interesse entgegensteht, die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse zu einem gewissen Teil durchaus notwendig ist. Dementsprechend ist von einem neuen Gesetz, unter Ber&#252;cksichtigung der im Urteil genannten Bedingungen, auch auf Bundesebene auszugehen.</p>
<p>Zusammengefasst sagt das Bundesverfassungsgericht also, dass sich der Schutz der freien Selbstbestimmung vor Eingriffen des Staates auch auf das Leben des Menschen am Computer erstrecken m&#252;sse, jedoch in Ausnahmef&#228;llen eine Erm&#228;chtigung zu heimlichen Eingriffen von Seiten des Staates verfassungsm&#228;&#223;ig gerechtfertigt sein k&#246;nne.</p>
<p>Bl&#228;ttert man durch unsere Strafprozessordnung, wird man neben vielen kurzen und pr&#228;gnanten Normen im Bereich der Ermittlungsma&#223;nahmen eine ganze Reihe seitenlanger Gesetze zur Anpassung der Befugnisse an neue technische Kommunikationsmittel finden. Ein jeder, der ein wenig Sensibilit&#228;t f&#252;r seine Intimit&#228;t mitbringt, vermutet beim ersten Betrachten dieser monstr&#246;sen Gebilde aus schrecklichem Deutsch die Sprachwerdung des &#220;berwachungsstaates. Erst genaueres Studieren erlaubt es einem, die zugrundeliegende Wertung zu erkennen.</p>
<p>Die Ver&#228;nderungen des Lebens durch neue Technologien, insbesondere im Bereich der Kommunikation, haben es notwendig gemacht, dass der Staat zur Erf&#252;llung seiner Aufgaben auch in den dadurch geschaffenen Bereichen menschlicher Interaktion eine gewisse Kontrolle aus&#252;bt. Dies jedoch nur in F&#228;llen, in denen durch eine richterlich abgesegnete Prognoseentscheidung, festgestellt wurde, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein anderes Verfassungsgut diesen Schutz des Staates gebietet. Es gilt weiterhin das Prinzip, dass die Wahrheit nicht um jeden Preis ermittelt werden soll. Auch in Bezug auf die neuen Wege der Kommunikation muss eine Balance der widerstreitenden Interessen gefunden werden. Dazu hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beigetragen.</p>
<p>Die St&#228;rke der modernen, organisierten Kriminalit&#228;t gegen&#252;ber Bedrohungen fr&#252;herer Zeiten ist die gute Vernetzung untereinander. Globaler Handlungsradius durch Kooperationen ist das Motto heutiger Al Capones. Auch wenn also tats&#228;chliche Ver&#228;nderungen, wie neue Technologie und besser organisierte Kriminalit&#228;t, eine Ausweitung der Sicherheitsbefugnisse in Ma&#223;en rechtfertigen k&#246;nnen, schie&#223;en die Gesetzesentw&#252;rfe des Innenministeriums immer &#246;fter &#252;bers Ziel hinaus. Gegen die Begr&#252;ndetheit der Online-Durchsuchung spricht auch, dass es durchaus zweifelhaft erscheint, dass sich die organisierte Kriminalit&#228;t gegen die Infiltrierung ihrer Kommunikation nicht zu sch&#252;tzen wei&#223;; ganz im Gegensatz zum einfachen B&#252;rger, der Opfer von Missbrauch der Befugnisse der Ermittlungsbeh&#246;rden werden k&#246;nnte.</p>
<p>Meiner Meinung nach interessanter im Gesamtkontext der Ausweitung staatlicher Kontroll- und Ermittlungsm&#246;glichkeiten ist ein anderer Punkt. Eine bereits genannte Fehlerquelle innerhalb der skizzierten Wechselbeziehungen, die unseren Rechtsstaat ausmachen, scheint ein gro&#223;es Problem darzustellen. Ein Vergleich soll illustrieren, worauf ich hinaus will.</p>
<p>Ich bin kein gro&#223;er Experte, was die gesellschaftliche und politische Struktur der USA betrifft. Doch dr&#228;ngt sich dem Betrachter angesichts fortschreitender Erosionen wichtiger Elemente eines Rechtsstaates der Gedanke auf, dass dort ein Weg beschritten wird, dem wir nicht folgen sollten. Nur kurz genannt seien hier von h&#246;chsten Posten des Staates autorisierte Folter, v&#246;lkerrechtlich fragw&#252;rdige Kriege und Tendenzen zum &#220;berwachungsstaat. Bei unseren Freunden auf der anderen Seite des Atlantik besteht tats&#228;chlich, vielmehr als bei uns, die reale Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalit&#228;t, dennoch bleibt zum Beispiel die Anwendung von Folter immer ungerechtfertigt. Woher r&#252;hren diese Verirrungen? Die Rhetorik in weiten Teilen der Medien und der Politik scheint eine Bedrohungslage an die Wohnzimmerwand vieler Amerikaner zu malen, die nicht den realen Begebenheiten entspricht. Worauf die „selbstbewusste“ amerikanische Nation das Heil im Angriff und nicht in der Verteidigung sucht, ohne so sehr auf den einen oder anderen Verlust verfassungsm&#228;&#223;iger Prinzipien zu achten.</p>
<p>Unser Innenministerium und Teile der Medien lassen in ihrem Vorgehen Parallelen zur Paranoisierung der Bev&#246;lkerung in den USA erkennen. In beiden F&#228;llen ist dies wohl eine strategische Entscheidung im Sinne des eigenen Nutzens. Bei den Medien sind sich wohl alle einig, dass es um die Auflage geht. Bei den Politkern, vertrete ich die Theorie, dass ein Innenminister Sch&#228;uble einfach Angst hat, der Buhmann zu sein, wenn dann doch was passiert. Leider wird dabei nur zu gerne die eigene Verantwortung f&#252;r das Funktionieren des Ganzen vergessen. Probleme, die in Zukunft auch in Deutschland unsere B&#252;rgerrechte und damit unser Grundgesetz schw&#228;chen k&#246;nnen, denn das Verh&#228;ltnis von Recht und Volk kann nicht gelingen, wenn Medien und Politiker ihre Aufgaben nicht in der von der Verfassung vorgeschriebenen Weise erf&#252;llen.</p>
<p>Ein gutes Bundesverfassungsgericht f&#228;llt nicht vom Himmel, sondern ist fest verwurzelt in der Kultur und den Werten des Landes.</p>
<p>Zur Erg&#228;nzung interessant und hilfreich:  „<a href="http://www.endlosrekursion.de/65/freiheit-und-sicherheit/">Freiheit und Sicherheit</a>“ und „<a href="http://www.endlosrekursion.de/46/folter-recht-an-seinen-grenzen/">Folter – Recht an seinen Grenzen</a>“.</p>
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		<title>Aufbau und Ziele der Europ&#228;ischen Union – ein Bildungshappen</title>
		<link>http://www.endlosrekursion.de/133/aufbau-und-ziele-der-europaeischen-union-ein-bildungshappen/</link>
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		<pubDate>Mon, 04 Feb 2008 22:33:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>people in motion</dc:creator>
				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Erl&#228;uterung zum Aufbau und den Zielen der Europ&#228;ischen Union in Kurzform. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Mit der wachsenden Bedeutung der Europ&#228;ischen Union, aufgrund des fortschreitenden Integrationsprozesses, intensiviert sich auch die Auseinandersetzung mit diesem Thema in Deutschland. Es besteht also Anlass sich als m&#252;ndiger B&#252;rger mit der Struktur der Europ&#228;ischen Union vertraut zu machen. Ich m&#246;chte in diesem Artikel daher Konzeption und Aufbau der Europ&#228;ischen Union in Kurzform vorstellen und zu einer weiterf&#252;hrenden Diskussion ermuntern.</p>
<p>Die Europ&#228;ische Union besteht aus 27 Mitgliedstaaten. Rechtlich handelt es sich bei diesem Gebilde, um eine einzigartige Mischung aus Staatenbund und Bundesstaat. Ein Staatenbund besitzt keine eigene Rechtspers&#246;nlichkeit und die Zusammenarbeit findet auf der Ebene der einzelnen Regierungen der Mitglieder statt (intergouvernemental). Ein Bundesstaat hingegen besitzt eine eigene Rechtspers&#246;nlichkeit, handelt also rechtlich selbstverantwortlich, und seine Regelungen wirken supranational. In der Maastricht Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Oktober 1993 wurde die Europ&#228;ische Union mit dem Neologismus „Staatenverbund“ betitelt, der eben diesem Zusammenspiel aus intergouvernementalen und supranationalen Teilen gerecht werden sollte.</p>
<p>Was 1951 mit der Unterzeichung des Vertrages zur Gr&#252;ndung der Europ&#228;ischen Gemeinschaft f&#252;r Kohle und Stahl (Montanunion) begann, dann &#252;ber die Europ&#228;ische Verteidigungsgemeinschaft (1952), die Europ&#228;ische Wirtschaftsgemeinschaft und Europ&#228;ische Atom Gemeinschaft (R&#246;mische Vertr&#228;ge, 1957), Europ&#228;ische Union (Maastrichter Vertrag, 1993) f&#252;hrte und schlie&#223;lich im Verfassungsvertrag h&#228;tte gipfeln k&#246;nnen, war vornehmlich ein Prozess wirtschaftlicher Verflechtung und au&#223;enpolitischer Zusammenarbeit. Doch ist und bleibt erkl&#228;rtes Ziel der Europ&#228;ischen Union auch jenseits dieser Felder, durch wirtschaftliche Verkn&#252;pfungen automatisch vorangetrieben, immer enger zusammen zu stehen. Man bezeichnet dies als „spill over“ der wirtschaftlichen Integration. So ist, laut Pr&#228;ambel, Ziel des EG-Vertrages „die Grundlage f&#252;r einen immer engeren Zusammenschluss der europ&#228;ischen V&#246;lker zu f&#246;rdern“. Es gilt auf dem kulturellen Erbe der V&#246;lker unseres Kontinents die Herausbildung einer Wertegemeinschaft zu unterst&#252;tzen.</p>
<p>Ginge man in Deutschland auf die Strasse und w&#252;rde 100 Erwachsene nach dem Aufbau der Europ&#228;ischen Union fragen, k&#228;men mit Sicherheit nicht mehr als 5 richtige Antworten zusammen. So wirklich ist es dem Einzelnen aber auch gar nicht zu ver&#252;beln, denn selbst Rechtswissenschaftler streiten, wie sich die verschiedenen Elemente der EU in einem Gesamtbild richtig beschreiben lassen. Die heute herrschende Ansicht vertritt das sogenannte S&#228;ulenmodell. Nach diesem Modell ruht die EU als &#252;berw&#246;lbendes Dach auf den drei S&#228;ulen Europ&#228;ische Gemeinschaften (EG und EAG), Gemeinsame Au&#223;en- und Sicherheitspolitik (GASP) und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (PJZS). W&#228;hrend die Europ&#228;ische Gemeinschaft auf supranationalem Recht basiert, handelt es sich bei GASP und PJZS um intergouvernementale Kooperation. Wie im gescheiterten Verfassungsvertrag, ist auch im neuen Eu-Reformvertrag vorgesehen, dass die EG in der EU aufgehen und die dritte S&#228;ule, n&#228;mlich die PJZS, vergemeinschaftet werden soll.</p>
<p>So weit so gut. Doch es bleiben vor allen Dingen zwei Fragen, die uns jetzt und wohl auch noch in Zukunft besonders besch&#228;ftigen werden: Was kann dieses abstrakt-rechtliche Konstrukt tats&#228;chlich f&#252;r den einzelnen Unions-B&#252;rger tun? Und sind dem Projekt „Europ&#228;ische Union“ Grenzen gesetzt? Bez&#252;glich der Grenzen der Europ&#228;ischen Union muss man zwischen zwei Ebenen unterscheiden. Zum einen geht es um die Aufnahme neuer Mitgliedstaaten (horizontale Dimension) und zum anderen um die m&#246;gliche Entwicklung hin zu einem Bundesstaat (vertikale Dimension). Diese Fragen w&#252;rde ich sehr gerne mit interessierten Lesern diskutieren.</p>
<p>Ich pers&#246;nlich bin Bef&#252;rworter einer engen Gemeinschaft der Staaten Europas, ja ich denke sogar, dass sich aus den weltpolitischen Entwicklungen eine Notwendigkeit zur Zusammenarbeit ergibt. Kein einzelnes europ&#228;isches Land k&#246;nnte im Dialog mit Russland, den USA, China oder Indien wirkungsvoll eigene Positionen vertreten. Ein geeint auftretendes Europa kann auch in Zukunft das Weltgeschehen beeinflussen, und ich denke, entgegen der Geschichte des europ&#228;ischen Kontinents, in einem positiven Sinne. Doch die Frage der genauen Gestaltung der Europ&#228;ischen Union ist damit nicht beantwortet. Hier sollte man Kritikern, die den b&#252;rokratischen Aufwand und ein vermeintliches Demokratiedefizit bem&#228;ngeln, Geh&#246;r schenken. Der B&#252;rger muss den Verantwortlichen vertrauen k&#246;nnen und das setzt Transparenz voraus, die momentan nur bedingt gew&#228;hrleistet ist.</p>
<p>Aber der mangelnden Transparenz zum Trotz, haben wir die Verantwortung uns aktiv mit der Europ&#228;ischen Union auseinander zu setzen. Ich hoffe, ein paar Anregungen gegeben zu haben.</p>
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		<title>Roland Koch und die Bescheidenheit des Strafrechts</title>
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		<pubDate>Fri, 01 Feb 2008 17:41:26 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Vom Konflikt zwischen medialer Aufmerksamkeitslogik und dem tats&#228;chlich gebotenen Umgang mit dem Strafrecht. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In den letzten Wochen wurde im Zuge der Landtagswahl in Hessen und dem stets vorhergehenden Hauen und Stechen unserer Parteien auch &#252;ber das Jugendstrafrecht gesprochen. Roland Koch wurde f&#252;r seine Strategie mit herben Stimmverlusten abgestraft. In der Sache hat die ganze Diskussion um junge, ausl&#228;ndische Straft&#228;ter niemandem weitergeholfen. Im Grunde ist dieses Thema auch relativ uninteressant. Solange Gesellschaft und Politik nicht bereit sind zur L&#246;sung  von Problemen, die ja unl&#228;ngst erkannt wurden, Engagement und Geld zu investieren, wird sich nichts &#228;ndern. Der Ruf nach h&#228;rteren Strafen ist nicht mehr als eine machohafte Drohgeb&#228;rde, die m&#246;glichst viele Mitl&#228;ufer beeindrucken soll.</p>
<p>Ich k&#246;nnte jetzt ein Trauerlied &#252;ber die rohen Sitten im politischen Milieu oder die Verunsicherung des B&#252;rgers anstimmen. Doch das &#252;berlasse ich lieber anderen. Ich m&#246;chte &#252;ber den Gegensatz zwischen angemessenem und &#8220;kochschem&#8221; Umgang mit dem Strafrecht schreiben.</p>
<p>Im politisch-medialen Dauerrauschen, das uns B&#252;rger unweigerlich zu verfolgen scheint, erhallt nur allzu gerne der Ruf nach h&#228;rteren Strafen f&#252;r immer j&#252;ngere T&#228;ter. Im Get&#252;mmel der Informationen muss schon ein Knalleffekt her, um noch Aufsehen zu erregen. So sieht es die scheinbar einzig m&#246;gliche Strategie im Medienzeitalter vor. Dass die behandelten Themen, wie momentan das Jugendstrafrecht, nicht in ihrer wirklichen Relevanz gew&#252;rdigt werden, ist nebens&#228;chlich. Es wird ein starker, strafender Staat gefordert, wo es f&#252;r einen Richter ohnehin schon schwer genug ist, den mahnenden Hochschulprofessor nicht zu vergessen, der einst weise lehrte: Strafrecht ist ultima ratio!</p>
<p>Dass derart intensive Eingriffe in die Grundrechte des Menschen, wie sie das Strafrecht vorsieht, nur letztes Mittel zur Erreichung der Ziele des Staates und der Gemeinschaft sein k&#246;nnen, ergibt sich aus dem verfassungsrechtlichen Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeitsprinzip. Bei der Betrachtung der Verh&#228;ltnism&#228;&#223;igkeit einer Ma&#223;nahme sind in einem letzten Schritt alle relevanten Umst&#228;nde f&#252;r die Abw&#228;gung entgegengesetzter Interessen in einer Gesamtschau zu ber&#252;cksichtigen. Dort sind es vor allen Dingen zwei Makel des Strafrechts, die eine grunds&#228;tzliche Bescheidenheit gebieten.</p>
<p>Hat der Mensch &#252;berhaupt einen freien Willen, der ihn zu freiem Handeln erm&#228;chtigt, oder ist er nur Spiegelbild der Einfl&#252;sse seiner Umwelt? Ungekl&#228;rte Fragen, die f&#252;r das Strafrecht von essentieller Bedeutung sind. So kann die These, dass in unseren Gef&#228;ngnissen Menschen bestraft werden, die f&#252;r ihr Verhalten gar nicht verantwortlich gemacht werden k&#246;nnen, vorerst nicht widerlegt werden. Der Zweifel am selbstverantwortlichen Handeln wiegt schwer, doch ist er nicht dazu geeignet uns zu veranlassen, die geschichtlich gewachsene Praxis des Strafrechts zur Disposition zu stellen. Dennoch ist es ein Gedanke, der bei der Strafzumessung und den Umst&#228;nden der Haft im Hinterkopf eine Rolle spielen sollte.</p>
<p>Beim zweiten Makel des Strafrechts handelt es sich um eine Art Geburtsfehler, denn, wie alle anderen Mittel des Staates zur Regelung des menschlichen Verhaltens, ist es Teil der Gesamtrechtsordnung. Wie die gute oder richtige menschliche Ordnung beschaffen sein sollte, war bis in das 19. Jahrhundert vorwiegend Teil des Naturrechtsdiskurses, an dem viele gro&#223;e Philosophen unterschiedlicher Epochen teilgenommen haben. Nietzsche war wohl der Hauptverantwortliche f&#252;r das Ende derart intensiver Auseinandersetzungen &#252;ber das Naturrecht. „Gott ist tot“ k&#246;nnte auf dessen Grabstein stehen. Aber auch die Konkurrenz durch erstarkte Naturwissenschaften sorgte daf&#252;r, dass zur Begr&#252;ndung einer modernen Rechtswissenschaft die Methoden &#252;berdacht wurden. Ausgezeichnete Rechtswissenschaftler, wie Hans Kelsen, f&#252;gten auf wissenschaftlicher Grundlage ein neues Bild &#252;ber die Rechtswissenschaft zusammen. Doch dabei offenbarte sich eine letztlich un&#252;berwindbare Schwachstelle. Die Frage was Recht ist, kann nur durch das Recht beantwortet werden. Man gelangt zwar bis zu dem, was Kelsen die „Grundnorm“ nennt und wohl in etwa unserer Verfassung entspricht. Die Grundnorm zu begr&#252;nden bleibt jedoch mit rein rechtswissenschaftlichen Methoden ein st&#228;ndiger Zirkelschluss.</p>
<p>Die Rechtsordnung h&#228;ngt in der Luft und das Strafrecht, sch&#228;rfste Waffe des Staates in Relation zu seinen B&#252;rgern, mit ihr. Diesem Gesamtbild ist autorit&#228;res Auftreten nur in &#228;u&#223;erst seltenen F&#228;llen angemessen. Die Wirkung, die der falsche Umgang mit dem Strafrecht auf die Menschen haben kann, stimmt bedenklich. Nicht nur jeder am Strafprozess momentan oder in Zukunft Beteiligte wird vom Inhalt und Gestus der in den Medien vorgetragenen Ansichten zumindest mitgepr&#228;gt, auch die Auswirkungen auf die Einstellung des Volkes zu Staat und Autorit&#228;t, sollten zu einem verantwortlichen und nicht m&#246;glichst laut polterndem Umgang ermahnen.</p>
<p>Es bleibt die Frage, ob im Meinungszirkus von Politik und Medien die Vernunft der Menschen das entscheidende Prinzip bildet. Die Niederlage Roland Kochs ist wohl kaum geeignet solche Hoffnungen zu n&#228;hren. Zu diffus war das ganze Spektakel.</p>
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		<title>Freiheit und Sicherheit</title>
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		<pubDate>Sat, 01 Dec 2007 16:57:13 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Das Verh&#228;tnis der beiden Rechtsg&#252;ter Freiheit und Sicherheit in einer dreidimensionalen Betrachtung. ]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Freiheit und Sicherheit sind die zwei zentralen Rechtsg&#252;ter unserer Gesellschaft und  konstituierende S&#228;ulen des deutschen Rechtssystems. Wie Hobbes in seinem verfassungsrechtlich und rechts-philosophisch richtungsweisenden „Leviathan“ aufgezeigt hat, legitimiert erst die Gew&#228;hrleistung von Sicherheit der Menschen einer Gesellschaft staatliche Hoheitsgewalt. Wird der Souver&#228;n dieser grundlegenden Aufgabe nicht mehr gerecht, verliert er seine Berechtigung. In unserem Grundgesetz findet das Rechtsgut Sicherheit im seine Ausformung im Kern in Art. 2 Abs.2 S.1, der das Recht auf Leben und k&#246;rperliche Unversehrtheit festschreibt.</p>
<p>Auch das Recht auf Freiheit von Zw&#228;ngen und Freiheit zur eigenverantwortlichen Selbstgestaltung seines Lebens ist Leitprinzip unserer demokratischen Grundordnung und begr&#252;ndet eine ganze Reihe von Artikeln im Grundgesetz (Art. 2, 4, 5, 8, 9 etc.). Ein Leben in v&#246;lliger Unfreiheit erscheint nicht lebenswert.</p>
<p>In den momentan vorherrschenden Debatten &#252;ber die forschen Vorhaben unseres Innenministers durch neue Gesetze insbesondere zu Lasten von Freiheitsrechten ein h&#246;heres Ma&#223; an Sicherheit zu schaffen, wird allzu oft ein Gegensatz zwischen diesen beiden Rechtsg&#252;tern beschrieben. Das, was wir an Freiheit einb&#252;&#223;en, gewinnen wir auf der anderen Seite an Sicherheit. Doch erfasst diese These nicht die ganze Wahrheit, denn, auch wenn ein Spannungsverh&#228;ltnis zwischen diesen beiden Werten gegeben ist, sind die Wechselbeziehungen deutlich vielf&#228;ltiger.</p>
<p>&#220;ber diese eindimensionale Betrachtungsweise hinaus bedingen sich Freiheit und Sicherheit in einem Verh&#228;ltnis von Gegenseitigkeit. Da Freiheit, die man nicht ohne Furcht um seine k&#246;rperliche Unversehrtheit ausleben kann, nicht viel wert ist, muss Sicherheit in gewissem Ma&#223;e auch als Voraussetzung freiheitlicher Lebensf&#252;hrung angesehen werden. Auf der anderen Seite jedoch garantiert uns eine umfassende Selbstbestimmung auch den Schutz vor staatlicher Repression und wird somit zur Bedingung f&#252;r Sicherheit. Wer also diese beiden Rechtsg&#252;ter ausschlie&#223;lich als Gegensatzpaar begreift, der greift zu kurz.</p>
<p>Doch was k&#246;nnen wir aus dieser Erkenntnis in Bezug auf die aktuellen Diskussionen lernen? Vielleicht, dass nicht jeder, der eine Ma&#223;nahme f&#252;r die St&#228;rkung der Sicherheit in unserer Gesellschaft bef&#252;rwortet, als Feind unserer Freiheit verschrieen werden sollte? Da verlange ich wohl zu viel des rhetorischen Feingef&#252;hls. Aber wir sollten doch wenigstens erkennen, dass es nicht nur um Ja oder Nein geht, sondern dass es sich durchaus lohnt in Details zu blicken, bevor man urteilt, es k&#246;nnte sich im Dickicht ja doch ein sinnvolle L&#246;sung, ein Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit, verbergen.</p>
<p>Bei aller Freude am Abw&#228;gen und Ausgleichen stellt die unantastbare Menschenw&#252;rde und dessen Auspr&#228;gung im Kernbereich der anderen Grundrechte eine Schranke dar. So erscheinen Ausweitungen der verdachtsgel&#246;sten &#220;berwachung zu pr&#228;ventiven Zwecken sehr bedenklich. Doch machen wir uns nichts vor. Eine Verfassung, die immer auch von der Interpretation der Gerichte abh&#228;ngt, kann nie ein starres Gebilde sein. Sie muss sich gesellschaftlichen Prozessen anpassen und tut dies auch unweigerlich. Also lasst uns von unseren dank relativer Sicherheit so wertvollen Freiheitsrechten Gebrauch machen und uns am gesellschaftlichen Diskurs mit dem n&#246;tigen Augenma&#223; beteiligen, auf dass uns diese M&#246;glichkeit auch in Zukunft noch bleibt.</p>
<p>Inspiration zu diesem Text kam unter anderem von J&#246;rg Friedrichs Artikel  <a href="http://www.j&#246;rg-friedrich.de/2007/11/30/freiheit-ist-sicherheit-was-heist-das/">&#8220;Freiheit ist Sicherheit – Was hei&#223;t das?&#8221;</a></p>
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		<title>Folter – Recht an seinen Grenzen</title>
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		<pubDate>Thu, 15 Nov 2007 17:32:12 +0000</pubDate>
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				<category><![CDATA[Recht]]></category>

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		<description><![CDATA[Eine Auseinandersetzung mit dem Folterverbot auf Grundlage des deutschen Rechts an einem exemplarischen Fall.]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Inwieweit im Interesse des Schutzes der Bev&#246;lkerung vor Gefahren, wie vermeintlich drohende terroristische &#220;bergriffe oder organisierte Kriminalit&#228;t, in die Freiheitsrechte des B&#252;rgers eingegriffen werden darf, ist eine der am hei&#223;esten diskutierten Fragen moderner, westlicher Gesellschaften. Der herrschende Streit ist unter anderem deshalb so hitzig, weil keine der beiden Seiten davon lassen kann Horrorszenarien zur Unterst&#252;tzung der eigenen Position heranzuziehen. Die einen bedienen sich der Orwell`schen Dystopie eines totalen &#220;berwachungsstaates, die  anderen prophezeien terroristische Angriffe neuer Gr&#246;&#223;enordnung mit unz&#228;hligen unschuldig Get&#246;teten, um ihrer Position Nachdruck zu verleihen.</p>
<p>Dieses permanente &#220;bersteigern dient nicht dem gesunden gesellschaftlichen Diskurs, sondern sorgt f&#252;r eine Verh&#228;rtung der Fronten und macht eine sinnvolle L&#246;sung dieses Konfliktes nahezu unm&#246;glich. Im Sinne der Rationalisierung der Debatte m&#246;chte ich in einer kleinen Reihe einzelne Fragestellungen herausgreifen und die Problematik um den Blickwinkel der Rechtswissenschaft bereichern. Es handelt sich bei dem Konflikt zwischen Gew&#228;hrleistung von Sicherheit und  Wahrung von B&#252;rgerrechten im Kern um einen gesellschaftspolitischen, doch dessen L&#246;sung pflegt ein funktionierender Rechtsstaat auf Ebene des Gesetzes vorzunehmen.</p>
<p>In meinen heutigen Ausf&#252;hrungen m&#246;chte ich mich der Frage widmen, ob die Folter oder auch nur dessen Androhung auf bestehender Gesetzeslage als ein Mittel im Strafprozess denkbar ist. Um dem Ganzen einen greifbaren Hintergrund zu geben, ziehe ich einen Fall heran, der 2003 die deutsche &#214;ffentlichkeit besch&#228;ftigt hat:</p>
<p>Der Beschuldigte G war festgenommen worden unter dem dringenden Tatverdacht, den Sohn einer bekannten Frankfurter Million&#228;rs-Familie entf&#252;hrt zu haben, um von den Eltern L&#246;segeld zu erpressen. Obwohl starke Indizien auf seine T&#228;terschaft hindeuten, weigert G sich, den Aufenthaltsort des Jungen zu nennen. Die Polizei geht – irrt&#252;mlich, denn das Kind ist schon tot – davon aus, dass der Junge seit Tagen unversorgt ist und sich daher in akuter Lebensgefahr befindet. Appelle der Polizei an das Gewissen des Beschuldigten und Hinweise auf die gravierenden Folgen seines Verhaltens fruchten nichts. Stattdessen bel&#252;gt G die Vernehmungsbeamten, bezichtigt Unschuldige der Tat und legt falsche Spuren. In dieser Situation l&#228;sst der Vize-Polizeipr&#228;sident dem Beschuldigten Gewalt in Form schmerzhafter Polizeigriffe androhen, falls er den Aufenthaltsort des Kindes nicht preisgebe. Ohne weitere Einwirkungen r&#228;umt G ein, dass seiner Vermutung nach das Kind tot sei und nennt auch den Fundort.</p>
<p>Oberstes Ziel des Strafverfahrens ist die Ermittlung der materiellen Wahrheit, um auf dessen Basis in Einklang mit dem Strafgesetz &#252;ber Schuld und Unschuld zu entscheiden. Doch darf die Wahrheit nicht um jeden Preis ermittelt werden. Eingriffe in die Freiheitsrechte des Beschuldigten sind nur nach Ma&#223;gabe des Strafprozessrechts zul&#228;ssig, das in § 136a StPO (Strafprozessordnung) ein Verbot der Folter und dessen Androhung statuiert. Dar&#252;ber hinaus wird in Absatz 3 auch die Verwertung von Aussagen untersagt, die unter Missachtung dieses Verbots gewonnen worden sind. Dadurch werden derartige Vernehmungsmethoden von vornherein sinnlos und dem Gedanken der Disziplinierung der Vernehmungspersonen wird Rechnung getragen. Diese Regelungen gehen auf die in Art. 1 GG (Grundgesetz) verb&#252;rgte, unantastbare Menschenw&#252;rde zur&#252;ck. Der Einzelne darf nicht blo&#223;es Objekt staatlichen Handelns werden. Die Frage nach der m&#246;glichen Legitimation der Folter auf Basis des Gesetzes kann demnach als beantwortet angesehen werden; n&#228;mlich mit einem klaren Nein.</p>
<p>Der Vize-Polizeipr&#228;sident wurde im Folgenden wegen Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat und der Kriminalhauptkommissar, der die Vernehmung vorgenommen hatte, wegen N&#246;tigung im Amt verurteilt. Zu Gunsten beider wurden massive, mildernde Umst&#228;nde angenommen, weshalb selbst die unterste Grenze der Strafandrohung des Gesetzes unterschritten wurde. Hier hat das Gericht das ethische Dilemma der Angeklagten ber&#252;cksichtigt.</p>
<p>Im Zuge dieses Falles haben sich durchaus auch Bef&#252;rworter des Vorgehens des stellvertretenden Polizeipr&#228;sidenten gefunden, die daf&#252;r pl&#228;dieren dem Staat zur Erf&#252;llung seiner Pflicht, den B&#252;rger zu sch&#252;tzen, die Folter als letztes Mittel an die Hand zu geben. Demzufolge g&#228;be es Extremsituationen, in denen das unabdinglich wird. In Anbetracht geschichtlicher Erfahrungen, insbesondere w&#228;hrend des Nationalsozialismus, halte nicht nur ich, sondern auch die Rechtsprechung solche Ansichten f&#252;r verfehlt; doch darf man auch nicht verkennen, dass die Wahrung dieses Gerechtigkeitsideals mit Opfern verbunden ist. Wir sollten also hoffen, dass kommende Ereignisse die Treue zu diesen Prinzipien nicht allzu weit strapazieren.</p>
<p>Das Folterverbot ist nach deutschem Recht, aufgrund unseres unabw&#228;gbaren Gebots die W&#252;rde des Menschen zu achten, von staatlicher Seite nicht zu umgehen. Die B&#252;rgerrechtler tragen gegen&#252;ber den Bef&#252;rwortern von mehr Sicherheit einen Teilsieg davon. Wie es allerdings in anderen Konfliktbereichen insbesondere bei Beeintr&#228;chtigung von Freiheitsrechten aussieht, die durchaus in Abw&#228;gung mit anderen gesellschaftlichen Interessen zu bringen sind, steht auf einem anderen Blatt und wird von mir in folgenden Artikeln behandelt.</p>
<p align="center">________________________________________________</p>
<p align="left"><em>Trotz der juristischen Betrachtung ist dieses Thema im Kern ein gesellschafts- politisches Problem und dieser Text soll zu einer solchen Debatte anregen. Meinungen sind ausdr&#252;cklich erw&#252;nscht! </em></p>
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