Freiheit und Sicherheit sind die zwei zentralen Rechtsgüter unserer Gesellschaft und konstituierende Säulen des deutschen Rechtssystems. Wie Hobbes in seinem verfassungsrechtlich und rechts-philosophisch richtungsweisenden „Leviathan“ aufgezeigt hat, legitimiert erst die Gewährleistung von Sicherheit der Menschen einer Gesellschaft staatliche Hoheitsgewalt. Wird der Souverän dieser grundlegenden Aufgabe nicht mehr gerecht, verliert er seine Berechtigung. In unserem Grundgesetz findet das Rechtsgut Sicherheit im seine Ausformung im Kern in Art. 2 Abs.2 S.1, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festschreibt.
Auch das Recht auf Freiheit von Zwängen und Freiheit zur eigenverantwortlichen Selbstgestaltung seines Lebens ist Leitprinzip unserer demokratischen Grundordnung und begründet eine ganze Reihe von Artikeln im Grundgesetz (Art. 2, 4, 5, 8, 9 etc.). Ein Leben in völliger Unfreiheit erscheint nicht lebenswert.
In den momentan vorherrschenden Debatten über die forschen Vorhaben unseres Innenministers durch neue Gesetze insbesondere zu Lasten von Freiheitsrechten ein höheres Maß an Sicherheit zu schaffen, wird allzu oft ein Gegensatz zwischen diesen beiden Rechtsgütern beschrieben. Das, was wir an Freiheit einbüßen, gewinnen wir auf der anderen Seite an Sicherheit. Doch erfasst diese These nicht die ganze Wahrheit, denn, auch wenn ein Spannungsverhältnis zwischen diesen beiden Werten gegeben ist, sind die Wechselbeziehungen deutlich vielfältiger. Weiterlesen: Freiheit und Sicherheit
Die Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) entsprang der Zeit der Industrialisierung Deutschlands in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts und verstand sich seit jeher als Partei des kleinen Mannes, des Arbeiters. Ihre Bewegung war, nicht zuletzt durch die Nähe zu den Gewerkschaften, stets eine dynamische Kraft, die den Reformprozess hin zu mehr sozialer Gerechtigkeit in unserem Land entscheidend geprägt hat. Dieser Reformprozess wurde in den Jahren der Bundesrepublik vom zweiten Weltkrieg bis heute zu einem gewissen Erfolg gebracht. Löhne, Arbeitsbedingungen und soziale Sicherungssysteme haben sich seitdem deutlich verbessert. Wohlstand für alle konnte zwar nie gänzlich erreicht werden, doch man kann die letzten zwanzig Jahre in dieser Hinsicht zweifellos als historisch einzigartige Blütezeit bezeichnen. Die SPD konnte überzeugen, weil sie sich glaubwürdig für eine gute Sache, die Unterstützung der Schwachen in der Gesellschaft, eingesetzt hat.
Heute steht die Arbeiterschaft und der Kampf um ihre Interessen vor einer neuen Herausforderung und die SPD scheint ihre Glaubwürdigkeit und Argumentationsgrundlage zu verlieren. Durch die zunehmend globalisierte Wirtschaftswelt treten die westliche Arbeiterschaft und die der restlichen Welt in Konkurrenz zueinander. Die SPD, und mit ihr nahezu die gesamte politische Linke, spricht derweil die Arbeiter unseres Landes weiterhin in ihrer Opferrolle an und brandmarkt die Globalisierung als einen Ausbeutungsprozess der großen Unternehmen und ihrer Bosse. So wichtig die Aufdeckung derartiger Strukturen auch sein mag, die Linke verkennt dabei, dass gerade durch diese Prozesse ein riesiger Teil der Weltbevölkerung erstmals, wenn auch vorerst nur in kleinem Maße, am Wohlstand des internationalen Handels beteiligt wird. Nicht wir sind die Opfer des Systems, denn Deutschland hat von diesen ausbeuterischen Strukturen seit jeher profitiert und tut es heute noch in hohem Maße. Die wahren Opfer sind die Milliarden in den Entwicklungsländern und Schwellenländern, die jetzt durch den globalisierten Arbeitsmarkt erstmals Chancen zum Aufstieg bekommen. Weiterlesen: Arbeiter aller Länder vereinigt euch!
Inwieweit im Interesse des Schutzes der Bevölkerung vor Gefahren, wie vermeintlich drohende terroristische Übergriffe oder organisierte Kriminalität, in die Freiheitsrechte des Bürgers eingegriffen werden darf, ist eine der am heißesten diskutierten Fragen moderner, westlicher Gesellschaften. Der herrschende Streit ist unter anderem deshalb so hitzig, weil keine der beiden Seiten davon lassen kann Horrorszenarien zur Unterstützung der eigenen Position heranzuziehen. Die einen bedienen sich der Orwell`schen Dystopie eines totalen Überwachungsstaates, die anderen prophezeien terroristische Angriffe neuer Größenordnung mit unzähligen unschuldig Getöteten, um ihrer Position Nachdruck zu verleihen.
Dieses permanente Übersteigern dient nicht dem gesunden gesellschaftlichen Diskurs, sondern sorgt für eine Verhärtung der Fronten und macht eine sinnvolle Lösung dieses Konfliktes nahezu unmöglich. Im Sinne der Rationalisierung der Debatte möchte ich in einer kleinen Reihe einzelne Fragestellungen herausgreifen und die Problematik um den Blickwinkel der Rechtswissenschaft bereichern. Es handelt sich bei dem Konflikt zwischen Gewährleistung von Sicherheit und Wahrung von Bürgerrechten im Kern um einen gesellschaftspolitischen, doch dessen Lösung pflegt ein funktionierender Rechtsstaat auf Ebene des Gesetzes vorzunehmen.
In meinen heutigen Ausführungen möchte ich mich der Frage widmen, ob die Folter oder auch nur dessen Androhung auf bestehender Gesetzeslage als ein Mittel im Strafprozess denkbar ist. Um dem Ganzen einen greifbaren Hintergrund zu geben, ziehe ich einen Fall heran, der 2003 die deutsche Öffentlichkeit beschäftigt hat: Weiterlesen: Folter – Recht an seinen Grenzen