Betrachtung der Betrachter
Das für neunfachen Mord verurteilte frühere RAF Mitglied Christian Klar wird im Januar 2009 nach 26 Jahren aus der Haft auf Bewährung entlassen. So hat vergangene Woche das Oberlandesgericht Stuttgart entschieden. Seitdem wurde rege über die Gefühle der Angehörigen der Opfer, die juristische Korrektheit des Urteils und die Person Christian Klar diskutiert. Insbesondere ein Detail der bekannten Tatsachen sorgte dabei für erregte Gemüter. Christian Klar bereut seine Taten bis heute nicht. Hat so ein gefühlskalter Massenmörder überhaupt eine zweite Chance verdient, ist der Betrachter geneigt sich zu empören. Doch „die Erscheinung ist vom Betrachter nicht losgelöst, vielmehr in die Individualität desselben verschlungen und verwickelt“, wie Goethe richtig schrieb. Aber wie ist unsere Individualität mit der Haftentlassung Christian Klars verschlungen und verwickelt? Wäre dem moralischen Gleichgewicht des rechtschaffenen und gesetzestreuen Durchschnittsbürgers tatsächlich damit geholfen, hätte er Reue gezeigt? Oder erfüllen solche Fälle vielleicht eine notwendige Funktion in unserer Gesellschaft? Eine, meiner Meinung nach, hilfreiche Erörterung liefert der einflussreiche Soziologe Emile Durkheim (1858 – 1917).
Durkheim unterscheidet zwischen mechanischen Gesellschaften, die einen hohen Grad an Gleichheit im Verhalten der Menschen aufweisen, und organischen Gesellschaften, für die große Unterschiede in der Lebensweise charakteristisch sind. Jede tatsächliche Gesellschaft ist eine Mischform, da auf der einen Seite die Bürger von Natur aus unterschiedlich sind und auf der anderen Seite der Bestand einer Gemeinschaft ein Minimum an Einheitlichkeit bedarf. In dem Maße, in dem eine Gesellschaft mechanischen Charakter hat, bezieht sie ihren sozialen Zusammenhalt, aus dem Druck auf Uniformität gegen andersartige Meinungen und Handlungen. Die große Masse der Gesellschaft bezieht ihre Motivation, den Regeln der Gesellschaft mit ihren unvermeidlichen persönlichen Opfern zu folgen, aus dem Gefühl der Überlegenheit gegenüber den moralisch oder weitergehend strafrechtlich verurteilten Abweichlern. Laut Durkheim ist Verbrechen also nicht nur unvermeidlich, sondern erfüllt gar eine wichtige gesellschaftliche Funktion, da sich die Mitglieder erst in der Opposition zum Außenseiter für ihre Bemühung zur Einheitlichkeit belohnt fühlen.
„Let us make no mistake. To classify crime among the phenomena of normal sociology is not merely to say that it is an inevitable, although regrettable phenomenon, due to the incorrigible wickedness of men; it is to affirm, that it is a factor in public health, an integral part of all societes.” (Emile Durkheim, “Rules”, p. 67)
Durkheims theoretische Kriminologie ist zwar längst nicht frei von Fehlschlüssen, doch scheint er mit dieser Psychologisierung des Betrachters von Kriminalität und dessen Funktion in der Gesellschaft zumindest eine von mehreren Seiten der Problematik korrekt benannt zu haben. Ein reuiger Christian Klar, der sich mit Tränen in den Augen bei den Angehörigen der Opfer entschuldigt und inständig um eine zweite Chance bittet, bekommt seine Würze erst dadurch, dass es gespielt sein könnte. Das große Bedürfnis moralischer Selbstbeweihräucherung im Angesicht des Kriminellen legt nahe, dass unsere Gesellschaft zu einem großen Teil auf dem Druck zur Einheitlichkeit basiert. Demnach kann man das Spektakel um die Haftentlassung von Christian Klar als Entschädigung für den Unmut sehen, der aus den persönlichen Einschränkungen resultiert. Dazu bedarf es jedoch ein wenig Scheinheiligkeit und Selbsttäuschung.
Online-Durchsuchung und die Verknüpfung von Recht und Gesellschaft
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren durch seine Entscheidungen einigen Vorhaben des Gesetzgebers zur Stärkung unserer Sicherheit, wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, einen Riegel vorgeschoben. Die oberste Instanz der Judikative erweist sich als Gegengewicht zu den Bestrebungen der Politiker uns zu Lasten unserer Freiheit und Privatsphäre zu schützen.
Ich möchte zunächst einige allgemeine Charakteristika im Spannungsfeld unseres Grundgesetzes erläutern, um diese dann im Anschluss in eine Analyse der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung vom 27.02.2008 einfließen zu lassen.
Worauf kommt es bei diesen grundrechtsrelevanten Fällen an? Unser Grundgesetz und dessen gerichtliche Überprüfung auf Basis wissenschaftlicher Methodik hat die Aufgabe den zentralen Verfassungsprinzipien und Grundrechten des Einzelnen gegenüber anderen Interessen innerhalb der gesetzlichen Mittel zur Durchsetzung zu verhelfen. Kollidieren allerdings diese höchsten Verfassungsgüter untereinander, was aufgrund ihrer in Teilen kontrastierenden Natur völlig unumgänglich ist, wird die Sache komplizierter. Solange nicht das, was gerade unter Menschenwürde verstanden wird, in Konflikt gerät, ist das Ergebnis der notwendigen Abwägung der Verfassungsgüter offen für die richterliche Interpretation der Gesetzeslage. Man bezeichnet diesen Vorgang als die Herstellung der “praktischen Konkordanz” zwischen den beiden entgegengesetzten Rechtsgütern. Im Urteil soll ein Weg gefunden werden, die Geltung beider Grundwerte noch möglichst weitgehend zu gewährleisten. Weiterlesen »
Regen oder Traufe
Treffen sich ein Arbeitsloser und ein junger Akademiker im Bus: Fragt der Akademiker den Arbeitslosen: „Na, wie geht’s dir?“ Der Arbeitslose antwortet: „Schlecht, sitze den ganzen Tag zu Hause, weil ich keinen Job hab.“ Darauf entgegnet sein Gegenüber: „Mir geht’s auch nicht besser. Weil ich einen Job hab, hab ich kein zu Hause.“ Ihr findet das nicht witzig? Das sollte es auch gar nicht sein. Diese Situation stellt etwas überspitzt die Problematik dar, mit der ich mich hier befassen möchte.
Während noch vor zwei Generationen der mehrfache Wechsel seines Wohnortes alleine aus beruflicher Notwendigkeit eher eine Ausnahme war, stellt der heutige Arbeitsmarkt sehr hohe Anforderungen an die Flexibilität junger Menschen. Das Bewusstsein, dass diese Lebensführung zur Verwirklichung der Karriereziele in starkem Widerspruch zu grundlegenden Veranlagungen des Menschen steht, ist entweder noch nicht ausreichend verbreitet oder wird schlichtweg ignoriert. Anstatt dessen propagieren die Medien den modernen Lifestyle unabhängiger, der Geschwindigkeit der Zeit angepasster Menschen. Weiterlesen »
Aufbau und Ziele der Europäischen Union – ein Bildungshappen
Mit der wachsenden Bedeutung der Europäischen Union, aufgrund des fortschreitenden Integrationsprozesses, intensiviert sich auch die Auseinandersetzung mit diesem Thema in Deutschland. Es besteht also Anlass sich als mündiger Bürger mit der Struktur der Europäischen Union vertraut zu machen. Ich möchte in diesem Artikel daher Konzeption und Aufbau der Europäischen Union in Kurzform vorstellen und zu einer weiterführenden Diskussion ermuntern.
Die Europäische Union besteht aus 27 Mitgliedstaaten. Rechtlich handelt es sich bei diesem Gebilde, um eine einzigartige Mischung aus Staatenbund und Bundesstaat. Ein Staatenbund besitzt keine eigene Rechtspersönlichkeit und die Zusammenarbeit findet auf der Ebene der einzelnen Regierungen der Mitglieder statt (intergouvernemental). Ein Bundesstaat hingegen besitzt eine eigene Rechtspersönlichkeit, handelt also rechtlich selbstverantwortlich, und seine Regelungen wirken supranational. In der Maastricht Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes vom 12. Oktober 1993 wurde die Europäische Union mit dem Neologismus „Staatenverbund“ betitelt, der eben diesem Zusammenspiel aus intergouvernementalen und supranationalen Teilen gerecht werden sollte. Weiterlesen »
Roland Koch und die Bescheidenheit des Strafrechts
In den letzten Wochen wurde im Zuge der Landtagswahl in Hessen und dem stets vorhergehenden Hauen und Stechen unserer Parteien auch über das Jugendstrafrecht gesprochen. Roland Koch wurde für seine Strategie mit herben Stimmverlusten abgestraft. In der Sache hat die ganze Diskussion um junge, ausländische Straftäter niemandem weitergeholfen. Im Grunde ist dieses Thema auch relativ uninteressant. Solange Gesellschaft und Politik nicht bereit sind zur Lösung von Problemen, die ja unlängst erkannt wurden, Engagement und Geld zu investieren, wird sich nichts ändern. Der Ruf nach härteren Strafen ist nicht mehr als eine machohafte Drohgebärde, die möglichst viele Mitläufer beeindrucken soll.
Ich könnte jetzt ein Trauerlied über die rohen Sitten im politischen Milieu oder die Verunsicherung des Bürgers anstimmen. Doch das überlasse ich lieber anderen. Ich möchte über den Gegensatz zwischen angemessenem und “kochschem” Umgang mit dem Strafrecht schreiben. Weiterlesen »
Die Endlosrekursion
Letzte Kommentare
Autoren
- 42! (3)
- Abc (8)
- Johannes Factotum (24)
- Kandelaber (1)
- le simplicissimus (8)
- M. Pyre (1)
- Max (3)
- Menachem (8)
- people in motion (8)
- Raphael (85)
- Wowik (20)
- Zwerg (1)
