Freiheit und Sicherheit

Freiheit und Sicherheit sind die zwei zentralen Rechtsgüter unserer Gesellschaft und konstituierende Säulen des deutschen Rechtssystems. Wie Hobbes in seinem verfassungsrechtlich und rechts-philosophisch richtungsweisenden „Leviathan“ aufgezeigt hat, legitimiert erst die Gewährleistung von Sicherheit der Menschen einer Gesellschaft staatliche Hoheitsgewalt. Wird der Souverän dieser grundlegenden Aufgabe nicht mehr gerecht, verliert er seine Berechtigung. In unserem Grundgesetz findet das Rechtsgut Sicherheit im seine Ausformung im Kern in Art. 2 Abs.2 S.1, der das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit festschreibt.

Auch das Recht auf Freiheit von Zwängen und Freiheit zur eigenverantwortlichen Selbstgestaltung seines Lebens ist Leitprinzip unserer demokratischen Grundordnung und begründet eine ganze Reihe von Artikeln im Grundgesetz (Art. 2, 4, 5, 8, 9 etc.). Ein Leben in völliger Unfreiheit erscheint nicht lebenswert.

In den momentan vorherrschenden Debatten über die forschen Vorhaben unseres Innenministers durch neue Gesetze insbesondere zu Lasten von Freiheitsrechten ein höheres Maß an Sicherheit zu schaffen, wird allzu oft ein Gegensatz zwischen diesen beiden Rechtsgütern beschrieben. Das, was wir an Freiheit einbüßen, gewinnen wir auf der anderen Seite an Sicherheit. Doch erfasst diese These nicht die ganze Wahrheit, denn, auch wenn ein Spannungsverhältnis zwischen diesen beiden Werten gegeben ist, sind die Wechselbeziehungen deutlich vielfältiger.

Über diese eindimensionale Betrachtungsweise hinaus bedingen sich Freiheit und Sicherheit in einem Verhältnis von Gegenseitigkeit. Da Freiheit, die man nicht ohne Furcht um seine körperliche Unversehrtheit ausleben kann, nicht viel wert ist, muss Sicherheit in gewissem Maße auch als Voraussetzung freiheitlicher Lebensführung angesehen werden. Auf der anderen Seite jedoch garantiert uns eine umfassende Selbstbestimmung auch den Schutz vor staatlicher Repression und wird somit zur Bedingung für Sicherheit. Wer also diese beiden Rechtsgüter ausschließlich als Gegensatzpaar begreift, der greift zu kurz.

Doch was können wir aus dieser Erkenntnis in Bezug auf die aktuellen Diskussionen lernen? Vielleicht, dass nicht jeder, der eine Maßnahme für die Stärkung der Sicherheit in unserer Gesellschaft befürwortet, als Feind unserer Freiheit verschrieen werden sollte? Da verlange ich wohl zu viel des rhetorischen Feingefühls. Aber wir sollten doch wenigstens erkennen, dass es nicht nur um Ja oder Nein geht, sondern dass es sich durchaus lohnt in Details zu blicken, bevor man urteilt, es könnte sich im Dickicht ja doch ein sinnvolle Lösung, ein Ausgleich zwischen Freiheit und Sicherheit, verbergen.

Bei aller Freude am Abwägen und Ausgleichen stellt die unantastbare Menschenwürde und dessen Ausprägung im Kernbereich der anderen Grundrechte eine Schranke dar. So erscheinen Ausweitungen der verdachtsgelösten Überwachung zu präventiven Zwecken sehr bedenklich. Doch machen wir uns nichts vor. Eine Verfassung, die immer auch von der Interpretation der Gerichte abhängt, kann nie ein starres Gebilde sein. Sie muss sich gesellschaftlichen Prozessen anpassen und tut dies auch unweigerlich. Also lasst uns von unseren dank relativer Sicherheit so wertvollen Freiheitsrechten Gebrauch machen und uns am gesellschaftlichen Diskurs mit dem nötigen Augenmaß beteiligen, auf dass uns diese Möglichkeit auch in Zukunft noch bleibt.

Inspiration zu diesem Text kam unter anderem von Jörg Friedrichs Artikel “Freiheit ist Sicherheit – Was heißt das?”

people in motion Kategorie: Recht Samstag, der 1. Dezember 2007
Schon 7 Kommentare »
  1. soeren onez (Webseite)

    Mir sind nach wiederholtem Lesen des Artikels doch noch einige Fragen gekommen, die ich dir gerne stellen will. Zunächst erscheint dein dir wichtiger Punkt der gerne in der “Schäuble-Diskussion” vergessen wird als evident. Ohne ein Mindestmaß an Sicherheit keine Freiheit und bei zu viel Sicherheit besteht keine Freiheit mehr. Als Maßstab dafür wird der Rechtsstaat und die Unantastbarkeit der Menschenwürde zu Grunde gelegt. Aber beides sind vollkommen ungenaue Werte und diese müssen ausgelegt werden. Doch ab wann schränkt die Sicherheit unsere persönliche Freiheit zu sehr ein, und inwiefern brauchen wir mehr Sicherheit um unsere Freiheit zu gewährleisten?

    Du bleibst unkonkret und setzt eben nur obengenannte Grenze. Die Diskussion über die bizarren Versuche unseres Innenministers uns vor Gefahren zu beschützen, die so einfach nicht vorhanden sind ist aber eine sehr konkrete. Du verweist auf die Gerichte, die dafür zuständig sind, den konkreten Fall zu beurteilen, aber was, wenn das Grundgesetz geändert wird, hin zu weniger Freiheit und mehr Sicherheit. Dann müssen die Gerichte auf dieser Grundlage entscheiden.

    Also meine Frage lautet, wie willst du das verhältnis von Sicherheit und Freiheit klären ohne den Rekurs auf bestehende Gesetze oder unklärbare Definitionen?

  2. people in motion (Webseite)

    Ich muss gestehen, deinen Kommentar nicht ganz verstanden zu haben. Ich wiederhole noch mal die zentralen Thesen meines Artikels um weiteren Missverständnissen vorzubeugen:

    These 1: Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in einer Gesellschaft ist vielschichtig. Neben der reinen Konkurrenz um die jeweilige Geltung, bedingen sie sich in gewissem Maße.

    These 2: Aufgrund dieses komplexen Verhältnisses sind Analysen einzelner Maßnahmen mit besonderem Augenmaß vorzunehmen.

    These 3: Ein vernünftig geführter Diskurs, der das vielschichtige Verhältnis von Freiheit uns Sicherheit berücksichtigt, ist unter anderem deswegen so wichtig, weil trotz bestehender grundgesetzlicher Schranken unsere Verfassung eine lebendige ist, die sich an eine veränderte gesamtgesellschaftliche Schwerpunktsetzung unweigerlich anpasst.

    These 4: Diese Anpassung ist in erster Linie auf die Interpretationsoffenheit des Gesetzes zurück zu führen.

    Du erkennst wahrscheinlich, dass deine Fragen über den Text als solchen hinausgehen, was ja nicht heißt, dass wir hier nicht darüber diskutieren können.

    “Doch ab wann schränkt die Sicherheit unsere persönliche Freiheit zu sehr ein, und inwiefern brauchen wir mehr Sicherheit um unsere Freiheit zu gewährleisten?” … “Also meine Frage lautet, wie willst du das Verhältnis von Sicherheit und Freiheit klären ohne den Rekurs auf bestehende Gesetze oder unklärbare Definitionen?”

    Wenn ich dich richtig verstehe, dann geht es dir weniger um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit auf abstrakter Ebene, sondern um dessen konkreter Gewichtung in unserer Gesellschaft. Diese Frage wird uns kein Gesetz beantworten können. Man kann sich allerdings bei der Diskussion über einzelne Gesetzesvorhaben oder bestehende Gesetze ganz gut an der Prüfung der Verhältnismäßigkeit im Rahmen der materiellen Verfassungsmäßigkeit, die die Grundrechtslehre und Rechtsprechung entwickelt hat, orientieren, um dem Ganzen einen sinnvollen Leitfaden zu geben.

    Zuerst einmal ist danach zu untersuchen, ob die Maßnahme für den verfolgten Zweck überhaupt geeignet ist. Beispiel: Videoüberwachung in der Öffentlichkeit zum Zwecke der Kriminalitätsbekämpfung oder -prävention. Kriminelle werden immer einen Ort finden, an dem sie nicht überwacht werden. Daher ist die Maßnahme nicht geeignet den verfolgten Zweck zu erfüllen.

    Als zweiter Schritt muss geprüft werden, ob eine Maßnahme erforderlich ist. Eine Maßnahme ist erforderlich, wenn es kein milderes Mittel zur Erreichung des Zweckes gibt. Beispiel: U-Haft wegen Verdunklungsgefahr, obwohl auch bestimmte Auflagen gegenüber dem Beschuldigten ausreichen würden, die Beweismittel vor Beeinflussung durch den Beschuldigten zu schützen. Das Mittel ist gleich geeignet, aber milder. Daher ist die Maßnahme nicht erforderlich.

    Der letzte und meist entscheidende Punkt ist die Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne. Hier findet, dann eine Abwägung zwischen den konfliktierenden Rechtsgütern (zum Beispiel Freiheit und Sicherheit) statt, bei der alle relevanten Umstände in Betracht gezogen werden müssen. Ein ganz entscheidender Aspekt im Zusammenhang mit der Ausweitung der Sicherheit wäre dann wohl die Frage, wie man die Gefahrenlage in Deutschland beurteilt. Zwar ist der Stellenwert der unterschiedlichen Freiheiten ein zentraler in unserer gesellschaftlichen Ordnung, doch wenn das Gericht zur Überzeugung gelangt, dass die Gefahrenlage konkret ist und dass durch eine Maßnahme viele Menschenleben vor einem sehr wahrscheinlichen Tod durch einen Terroranschlag gerettet werden könnten, dann wären auch Einschränkungen der Freiheitsrechte, wie Schäuble sie vorsieht, nicht unverhältnismäßig.

    Nur die Menschenwürde ist dieser Abwägung gänzlich entzogen. Weswegen zum Beispiel ein Abschuss von Passagierflugzeugen mit Unschuldigen an Board nach unserem Grundgesetz niemals gerechtfertigt sein kann. Außer natürlich die Auffassung der Richter, meist zurückzuführen auf die Auffassung der Bevölkerung, in Bezug auf die Menschenwürde würde sich massiv verschieben. Nicht in absehbarer Zeit, aber dennoch denkbar.

    So… jetzt habe ich ein wenig über ein Schema zur Beurteilung von Einzelfällen gesprochen. Bin mir absolut nicht sicher, ob ich damit deinen Wünschen entsprochen habe. Eine umfassende Darstellung meiner Meinung zur Gewichtung von Sicherheit und Freiheit in unserer Gesellschaft kann ich dir nicht liefern.

  3. soeren onez (Webseite)

    Ich spiele vor allem auf deine erste These an:

    “Das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit in einer Gesellschaft ist vielschichtig. Neben der reinen Konkurrenz um die jeweilige Geltung, bedingen sie sich in gewissem Maße.”

    Mich würde interessieren wie du diese Komplexität genau beschreiben willst, denn ein reiner Rekurs auf die Vielschichtigkeit hilft ja konkret nicht weiter. Dass sich Freiheit und Sicherheit gegensätzlich und eben auch unterstützend verhalten ist evident nach deinem Artikel. Aber dabei schließt doch die Frage an, inwiefern sie gegensätzlich sind und inwiefern sie sich unterstützen. Wo hören diese beiden Grundlagen auf miteinander konform zu gehen?

    Ich weiß wirklich nicht wie dieser Frage zu beantworten wäre, aber deshalb habe ich nachgefragt, vielleicht hast du da konkretere Vorstellung, wenn auch nicht auf einzelne Fälle bezogen.

  4. people in motion (Webseite)

    Das ist auf jeden Fall eine schwierige Frage. Eingrenzen lässt sich der Bereich, in dem man erkennt, wann Freiheit auf jeden Fall einem Mehr an Sicherheit bedarf und wann die Freiheit eindeutig durch Sicherheit mehr eingeschränkt, als unterstützt wird. Also praktisch ein Bestimmen der äußersten Grenzen, um den diskussionsbedürftigen Teil festzusetzen.

    Werden Freiheiten aufgrund fehlender Sicherheit nicht mehr wahrgenommen, dann bedarf es einer Stärkung der Schutzmaßnahmen. Werden Freiheiten im Sinne der Sicherheits gänzlich abgeschafft, dann geht das Schutzbestreben zu weit. Alles weitere ist, denke ich, einzelfallabhängig und bedarf einer sorgfältigen Diskussion.

  5. Online-Durchsuchung und die Verknüpfung von Recht und Gesellschaft | Endlosrekursion | Philosophie Kunst Kultur Recht Fotografie Medien Politik (Webseite)

    [...] Ergänzung interessant und hilfreich: „Freiheit und Sicherheit“ und „Folter – Recht an seinen [...]

  6. Lieselotte (Webseite)

    people in motion was meinst du bitte mit “bedarf einer sorgfältigen Diskussion”? bezüglich Freiheit. Ich finde da gibt es nicht wirklich etwas zu sagen. Entweder es gibt die Möglichkeit mit klaren Reglen oder nicht.

  7. people in motion (Webseite)

    Im Grunde beziehe ich mich auf im Text und in den Kommentaren bereits Erläutertes:

    Bei der Beurteilung der Verhältnismäßigkeit von Befugnissen des Staates zum Schutze der Menschen gibt uns, auch wenn eine Beeinträchtigung unserer Freiheitsrechte zu befürchten ist, das Gesetz nur Leitlinien und die Rechtswissenschaft nur Methodik (Dreiklang: aus Erforderlichkeit, Geeignetheit, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne) vor. Ansonsten bleibt es eine gesellschaftliche Diskussion, die, wegen der komplexen Wechselbeziehung zwischen den widerstretenden Rechtsgütern bzw. Werten und ihrer Bedeutung allgemein, von allen Beteiligten mit Bedacht zu führen ist. Das Ergebnis dieser Abwägung kann sich durchaus in klaren Regeln widerspiegeln.

    Hat dir das weitergeholfen oder habe ich die Frage falsch verstanden?

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