Online-Durchsuchung und die Verknüpfung von Recht und Gesellschaft
Das Bundesverfassungsgericht hat in den letzten Jahren durch seine Entscheidungen einigen Vorhaben des Gesetzgebers zur Stärkung unserer Sicherheit, wegen ihrer Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz, einen Riegel vorgeschoben. Die oberste Instanz der Judikative erweist sich als Gegengewicht zu den Bestrebungen der Politiker uns zu Lasten unserer Freiheit und Privatsphäre zu schützen.
Ich möchte zunächst einige allgemeine Charakteristika im Spannungsfeld unseres Grundgesetzes erläutern, um diese dann im Anschluss in eine Analyse der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung vom 27.02.2008 einfließen zu lassen.
Worauf kommt es bei diesen grundrechtsrelevanten Fällen an? Unser Grundgesetz und dessen gerichtliche Überprüfung auf Basis wissenschaftlicher Methodik hat die Aufgabe den zentralen Verfassungsprinzipien und Grundrechten des Einzelnen gegenüber anderen Interessen innerhalb der gesetzlichen Mittel zur Durchsetzung zu verhelfen. Kollidieren allerdings diese höchsten Verfassungsgüter untereinander, was aufgrund ihrer in Teilen kontrastierenden Natur völlig unumgänglich ist, wird die Sache komplizierter. Solange nicht das, was gerade unter Menschenwürde verstanden wird, in Konflikt gerät, ist das Ergebnis der notwendigen Abwägung der Verfassungsgüter offen für die richterliche Interpretation der Gesetzeslage. Man bezeichnet diesen Vorgang als die Herstellung der “praktischen Konkordanz” zwischen den beiden entgegengesetzten Rechtsgütern. Im Urteil soll ein Weg gefunden werden, die Geltung beider Grundwerte noch möglichst weitgehend zu gewährleisten.
Aus der im menschlichen Zusammenleben permanent herrschenden Reibung unterschiedlicher, rechtlich geschützter Interessen resultiert die Flexibilität des Systems. Jede gerichtliche Entscheidung wird über die Person der Richters mittelbar von der gesellschaftlichen Stimmung zu bestimmten Fragestellungen geprägt und beinhaltet trotz methodisch ausgefeilter Fallbearbeitung und umfangreicher wissenschaftlicher Quellen eine wertende Aussage. Durch alle direkt oder indirekt Beteiligten überträgt sich ein Wertewandel in der Bevölkerung auf das Rechtssystem eines Staates. Im Falle einer schlecht informierten Bevölkerung zieht der Einfluss der Stimmung des Volkes auf die Rechtsprechung zwar einige negative Konsequenzen nach sich, dennoch ist die Verzahnung des rechtlichen und gesellschaftlichen Diskurses als gelebte demokratische Legitimation für einen funktionierenden Rechtsstaat unerlässlich.
Im Grunde wäre es in Situationen, bei denen zwei Grundwerte der Gesellschaft in Konflikt geraten, sinnvoll die kompletten Kausalitäten in der Entwicklung eines Wertekanons in einer Gesellschaft aufzuzeigen. Dieses Unterfangen sprengt jedoch neben dem Rahmen auch die Möglichkeiten des Autors. Dennoch müssen noch die Medien in das dargestellte System integriert werden. Zwar verkompliziert es die Sache, doch spielen sie an zwei oben genannten Punkten eine entscheidende Rolle, die ich hier zumindest kurz erwähnt haben möchte. Zum einen prägen sie ganz entscheidend die Wahrnehmung der Bevölkerung von unserer gesellschaftlichen Realität und unsere Auffassungen, auch in Bezug auf grundsätzliche Werte. Eine einseitige, zu sehr auf den Sensationseffekt abzielende Berichterstattung ruft unweigerlich auch ein verzerrtes Bild der Geschehnisse bei den Rezipienten hervor. Zum anderen ist es von einem Richter sehr viel verlangt, bei Fällen besonderen Interesses dem Druck der öffentlichen Meinung standzuhalten und eine neutrale Position zu wahren.
Trotz der hier in Teilen angedeuteten Risiken und der Schemenhaftigkeit der Erläuterungen lässt sich festhalten, dass das System als solches funktionieren kann. Die vielschichtige Wechselwirkung zwischen der Meinung des Volkes und dem geltenden Recht ermöglicht es, dass das Gesetz sich an Veränderungen der Realität, wie sie die Bevölkerung wahrnimmt, anpasst. Diese Feststellung dient nicht nur der Beruhigung des Gewissens des Demokraten, sondern ist auch Garant für ein gewisses Maß an Stabilität.
Betrachtet man nun eine konkrete Entscheidung, wie zum Beispiel die des Bundesverfassungsgerichtes zur Online-Durchsuchung, darf man sich demnach nicht nur die Gesetzeslage ansehen, sondern muss alle Faktoren in diesem System in seine Betrachtung miteinbeziehen. Neben der momentan herrschenden Ansicht der Rechtssprechung und -wissenschaft, muss zum Beispiel weiter überprüft werden, wie die Berichterstattung zu dem Thema in den Medien ausgesehen hat, ob gewisse Tendenzen bezüglich eines Wertewandels in der Bevölkerung erkennbar sind oder ob Veränderungen der Lebenswirklichkeit eine Anpassung des Rechts erfordern.
Ich möchte aus oben Gesagtem nun in möglichst kompakter Form einige Rückschlüsse auf die Problematik der richterlichen Entscheidung zur Online-Durchsuchung ziehen.
Am 27.02.2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Befugnis des nordrhein-westfälischen Verfassungsschutzes zum Ausspähen von Computern als verfassungswidrig beurteilt. Dass hier ein schlampig ausgeführtes Gesetz aus Düsseldorf für nichtig erklärt wurde, war kaum überraschend. Von rechtshistorischer Bedeutung für die BRD war hingegen die Herleitung des Grundrechts auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht (Art.2 Abs.1 i.V.m. Art. 1 Abs. 1 GG). Dem berechtigten Interesse der Menschen die Privatsphäre auf den Bereich des Computers auszudehnen, hat das Bundesverfassungsgericht Rechnung getragen. Die Maßnahme Online-Durchsuchung ist nicht derart geeignet und erforderlich das Rechtsgut Sicherheit zu fördern, dass sie im Verhältnis zur Bedeutung freier Selbstbestimmung im digitalen Lebensumfeld Vorrang beanspruchen könnte. So die Meinung der Richter.
Ebenso von Bedeutung ist, dass im Urteil auch geklärt wurde, unter welchen Voraussetzungen ein solches Gesetz das neu geschaffene Grundrecht doch einschränken kann. Das Bundesverfassungsgericht fordert für Fälle, in denen die Online-Durchsuchung zum Einsatz kommen dürfte, tatsächliche Anhaltspunkte einer konkreten Gefahr für ein überragend wichtiges Rechtsgut, eine richterliche Anordnung und Maßnahmen zum Schutz des Kernbereichs privater Lebensgestaltung. Der Anwendungsbereich ist somit auf ein Minimum begrenzt. Dennoch erkennt das Gericht an, dass dem Grundrecht auf Gewährleistung der Vertraulichkeit und Integrität informationstechnischer Systeme in bestimmten Fällen ein beträchtliches Interesse entgegensteht, die Ausweitung der Ermittlungsbefugnisse zu einem gewissen Teil durchaus notwendig ist. Dementsprechend ist von einem neuen Gesetz, unter Berücksichtigung der im Urteil genannten Bedingungen, auch auf Bundesebene auszugehen.
Zusammengefasst sagt das Bundesverfassungsgericht also, dass sich der Schutz der freien Selbstbestimmung vor Eingriffen des Staates auch auf das Leben des Menschen am Computer erstrecken müsse, jedoch in Ausnahmefällen eine Ermächtigung zu heimlichen Eingriffen von Seiten des Staates verfassungsmäßig gerechtfertigt sein könne.
Blättert man durch unsere Strafprozessordnung, wird man neben vielen kurzen und prägnanten Normen im Bereich der Ermittlungsmaßnahmen eine ganze Reihe seitenlanger Gesetze zur Anpassung der Befugnisse an neue technische Kommunikationsmittel finden. Ein jeder, der ein wenig Sensibilität für seine Intimität mitbringt, vermutet beim ersten Betrachten dieser monströsen Gebilde aus schrecklichem Deutsch die Sprachwerdung des Überwachungsstaates. Erst genaueres Studieren erlaubt es einem, die zugrundeliegende Wertung zu erkennen.
Die Veränderungen des Lebens durch neue Technologien, insbesondere im Bereich der Kommunikation, haben es notwendig gemacht, dass der Staat zur Erfüllung seiner Aufgaben auch in den dadurch geschaffenen Bereichen menschlicher Interaktion eine gewisse Kontrolle ausübt. Dies jedoch nur in Fällen, in denen durch eine richterlich abgesegnete Prognoseentscheidung, festgestellt wurde, dass mit hoher Wahrscheinlichkeit ein anderes Verfassungsgut diesen Schutz des Staates gebietet. Es gilt weiterhin das Prinzip, dass die Wahrheit nicht um jeden Preis ermittelt werden soll. Auch in Bezug auf die neuen Wege der Kommunikation muss eine Balance der widerstreitenden Interessen gefunden werden. Dazu hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts beigetragen.
Die Stärke der modernen, organisierten Kriminalität gegenüber Bedrohungen früherer Zeiten ist die gute Vernetzung untereinander. Globaler Handlungsradius durch Kooperationen ist das Motto heutiger Al Capones. Auch wenn also tatsächliche Veränderungen, wie neue Technologie und besser organisierte Kriminalität, eine Ausweitung der Sicherheitsbefugnisse in Maßen rechtfertigen können, schießen die Gesetzesentwürfe des Innenministeriums immer öfter übers Ziel hinaus. Gegen die Begründetheit der Online-Durchsuchung spricht auch, dass es durchaus zweifelhaft erscheint, dass sich die organisierte Kriminalität gegen die Infiltrierung ihrer Kommunikation nicht zu schützen weiß; ganz im Gegensatz zum einfachen Bürger, der Opfer von Missbrauch der Befugnisse der Ermittlungsbehörden werden könnte.
Meiner Meinung nach interessanter im Gesamtkontext der Ausweitung staatlicher Kontroll- und Ermittlungsmöglichkeiten ist ein anderer Punkt. Eine bereits genannte Fehlerquelle innerhalb der skizzierten Wechselbeziehungen, die unseren Rechtsstaat ausmachen, scheint ein großes Problem darzustellen. Ein Vergleich soll illustrieren, worauf ich hinaus will.
Ich bin kein großer Experte, was die gesellschaftliche und politische Struktur der USA betrifft. Doch drängt sich dem Betrachter angesichts fortschreitender Erosionen wichtiger Elemente eines Rechtsstaates der Gedanke auf, dass dort ein Weg beschritten wird, dem wir nicht folgen sollten. Nur kurz genannt seien hier von höchsten Posten des Staates autorisierte Folter, völkerrechtlich fragwürdige Kriege und Tendenzen zum Überwachungsstaat. Bei unseren Freunden auf der anderen Seite des Atlantik besteht tatsächlich, vielmehr als bei uns, die reale Bedrohung durch Terrorismus und organisierte Kriminalität, dennoch bleibt zum Beispiel die Anwendung von Folter immer ungerechtfertigt. Woher rühren diese Verirrungen? Die Rhetorik in weiten Teilen der Medien und der Politik scheint eine Bedrohungslage an die Wohnzimmerwand vieler Amerikaner zu malen, die nicht den realen Begebenheiten entspricht. Worauf die „selbstbewusste“ amerikanische Nation das Heil im Angriff und nicht in der Verteidigung sucht, ohne so sehr auf den einen oder anderen Verlust verfassungsmäßiger Prinzipien zu achten.
Unser Innenministerium und Teile der Medien lassen in ihrem Vorgehen Parallelen zur Paranoisierung der Bevölkerung in den USA erkennen. In beiden Fällen ist dies wohl eine strategische Entscheidung im Sinne des eigenen Nutzens. Bei den Medien sind sich wohl alle einig, dass es um die Auflage geht. Bei den Politkern, vertrete ich die Theorie, dass ein Innenminister Schäuble einfach Angst hat, der Buhmann zu sein, wenn dann doch was passiert. Leider wird dabei nur zu gerne die eigene Verantwortung für das Funktionieren des Ganzen vergessen. Probleme, die in Zukunft auch in Deutschland unsere Bürgerrechte und damit unser Grundgesetz schwächen können, denn das Verhältnis von Recht und Volk kann nicht gelingen, wenn Medien und Politiker ihre Aufgaben nicht in der von der Verfassung vorgeschriebenen Weise erfüllen.
Ein gutes Bundesverfassungsgericht fällt nicht vom Himmel, sondern ist fest verwurzelt in der Kultur und den Werten des Landes.
Zur Ergänzung interessant und hilfreich: „Freiheit und Sicherheit“ und „Folter – Recht an seinen Grenzen“.

[...] mir auch lieber die Hand abhacken, als sie für Schäuble bei einer Wahl zu heben, aber wie hier schon dargelegt wurde, hängt unsere Demokratie nicht von Schäuble ab. Selbst, wenn es tausend [...]
[...] solch negative Darstellung suggeriert. People in motion hat darauf schon in der Diskussion um Onlinedurchsuchungen hingewiesen und eine differenzierte Darstellung und Diskussion [...]